Allgemeine Geschäftsbedingungen

der abms technologies OG, FN 502970 m, Hans-Gasser-Platz 9, 9500 Villach

 

1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) gelten für sämtliche von der abms technologies OG im Rahmen ihres Unternehmens abgeschlossenen Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte. Die abms technologies OG kontrahiert mit ihren Vertragspartnern ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGB, deren Inhalt somit als Vertragsbestandteil sämtlicher von der abms technologies OG abgeschlossenen Verträge und Rechtsgeschäfte anzusehen ist. Die Bestimmungen der AGB von Vertragspartnern der abms technologies OG gelten für solche Verträge nur insoweit, als diese nicht im Widerspruch zu den nachstehenden Bestimmungen dieser AGB stehen oder im Falle, dass deren Geltung ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabsprachen der schriftlichen Bestätigung durch die abms technologies OG, wobei von diesem Formerfordernis nur unter Einhaltung der Schriftform abgegangen werden kann.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen der abms technologies OG und einem Kunden kommt zustande durch die Übermittlung einer Auftragsbestätigung der abms technologies OG zum Vertragsangebot eines Kunden an diese. Auch durch das Absenden oder die Abgabe der vom Kunden bestellten Ware kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Wird ein Angebot zum Vertragsabschluss an die abms technologies OG gerichtet, so ist der

Anbietende für eine angemessene, mindestens jedoch 30-tägige Frist ab Zugang des Angebotes bei der abms technologies OG an sein Angebot gebunden. Angebote sind nach Möglichkeit unter Verwendung der dafür von der abms technologies OG aufgelegten Vertragsformulare zu legen.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen

 

3.1 Preise

Soferne nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben der abms technologies OG inkl. der 20 prozentigen Umsatzsteuer. Im Falle der Änderung von für die Kalkulation der abms technologies OG bei der Preisgestaltung wesentlichen Positionen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung ist die abms technologies OG berechtigt, die Preise entsprechend dieser Änderung zu erhöhen oder zu ermäßigen. Das gilt insbesondere bei der Änderung der Preise für Materialien, Transportkosten, Fremdarbeiten oder von Finanzierungskosten.

 

3.2 Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen der abms technologies OG unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, wobei Skontoabzüge unzulässig sind. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der abms technologies OG als geleistet.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die abms technologies OG berechtigt, Verzugszinsen von 9,2% Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wobei der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend ist. Die abms technologies OG ist zudem berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges als Entschädigung für Betreibungskosten einen Pauschalbetrag bis zu

€ 40,– zu fordern und darüber hinausgehende nachgewiesene Inkassospesen vom Schuldner ersetzt zu begehren.

Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Die abms technologies OG ist berechtigt, Rechnungen an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu senden und verzichtet der Vertragspartner bei Übermittlung einer Rechnung per E-Mail auf die Zusendung einer solchen im postalischen Weg oder via Telefax, welche Verzichtserklärung von der abms technologies OG angenommen wird. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass per

E-Mail zugesandte Post an ihn ordnungsgemäß von ihm empfangen werden kann.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Alle von der abms technologies OG gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der abms technologies OG. Erfolgt die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel, tritt der Übergang des Eigentumsrechtes erst nach Einlösung des Schecks oder des Wechsels ein. Sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt übergebene Ware insbesondere im Exekutionswege zugreifen wollen, hat der

Vertragspartner auf das Fremdeigentum hinzuweisen und die abms technologies OG unverzüglich zu verständigen.

Der Vertragspartner darf über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verfügen, diese insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder leih oder mietweise weitergeben.

Bei unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren kommt es zum Gefahrenübergang frühestens nach der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche der abms technologies OG, sodass der Vertragspartner das volle Risiko für die unter Eigentumsvorbehalt übergebene Ware, insbesondere das Risiko des Unterganges, des Verlustes oder Verschlechterung trägt.

 

5. Rücktrittsrecht bei Verbrauchergeschäften

Vertragspartner der abms technologies OG, die Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind, haben das Rücktrittsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, wenn sie ihre Vertragserklärung weder in den von der abms technologies OG für deren geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem Messe- oder Marktstand abgegeben haben.

Folgender Standort gehören jedenfalls zu den von der abms technologies OG dauernd benützten Räumen:

 

abms technologies OG, Hans-Gasser-Platz 9, 9500 Villach

 

Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden, wobei der Lauf der Rücktrittsfrist mit dem Zugang einer Urkunde beim Verbraucher, welche die nach dem Konsumentenschutzgesetz erforderlichen Belehrungen enthält, beginnt.

Das Rücktrittsrecht ist jedenfalls auch bei Verbrauchergeschäften in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein solches nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes dem Verbraucher nicht zusteht.

Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes durch den Verbraucher sind die beiderseits bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzuerstatten, wobei die abms technologies OG auch berechtigt ist, ein angemessenes Entgelt für die erfolgte Benützung bis zur Rückstellung der gelieferten Ware einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware

sowie eine Abgeltung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rückholung der bereits gelieferten Ware im Pauschalbetrag von € 80,– inkl. 20% USt. vorbehaltlich der Geltendmachung höherer nachgewiesener Aufwendungen zu begehren.

 

6. Lieferfrist

Mangels anderslautender schriftlicher Regelung im Einzelfall beträgt die allgemeine Lieferfrist zwei Wochen, für Waren, die Sonderanfertigungen sind oder erst durch Zusammenbau hergestellt werden müssen, bis zu 10 Wochen, soferne nicht anders vereinbart.

Zur Leistungsausführung ist die abms technologies OG erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Voraussetzungen für die Auftragsausführung geschaffen hat und bei Verbrauchergeschäften die dem Kunden nach Maßgabe von Punkt 5. Dieser AGB zustehende Rücktrittfrist abgelaufen ist und vom Rücktrittrechts kein Gebrauch gemacht wurde. Erst nach Ablauf dieser Frist beginnt der Fristenlauf der Lieferfristen entsprechend dem ersten Absatz.

 

7. Schadenersatz und Gewährleistung

Vertragliche Schadenersatzansprüche von Kunden, die als Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, sind – soweit es sich nicht um den Ersatz eines Schadens an der Person handelt – beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Fehlhandlungen der abms technologies OG .

Vertragliche Schadenersatzansprüche von Personen, die nicht als Konsumenten anzusehen sind, sind in allen Fällen beschränkt auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlhandlungen der abms technologies OG .

Die abms technologies OG  übernimmt keine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehenden Garantien, insbesondere werden keine Garantiezusagen von Lieferanten der abms technologies OG in deren eigenes Versprechen übernommen.

Der Vertragspartner hat die Leistungen der abms technologies OG unverzüglich nach Übernahme auf Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich der abms technologies OG anzuzeigen. Handelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft, führt das Unterlassen der Anzeige zum Verlust der Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung.

 

8. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens der abms technologies OG, somit Hans-Gasser-Platz 9, 9500 Villach.

 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-KA als vereinbart.

Zur Entscheidung über alle Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, denen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen mit Ausnahme solcher über Verbrauchergeschäfte ist das für Klagenfurt sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

10. Anschriftenänderungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der abms technologies OG Änderungen seiner Wohn bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegende Rechtsgeschäfte nicht beiderseitig vollständig erfüllt sind. Wir eine derartige Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen dem Vertragspartner auch dann als zugegangen, wenn diese an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

abms technologies

Hans-Gasser-Platz 9

9500 Villach

Österreich

 

office@abms.at

T +43 676 480 2018

T +43 676 911 3727

 

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